Für ein Recht auf Mittagessen

Liebe Leipzigerin­nen, liebe Leipziger,

jedes Kind in Leipzig hat das Recht, gesund und glück­lich aufzuwach­sen. Dazu gehört auch eine voll­w­er­tige Ernährung. Ein gesun­des, nach­haltiges und kosten­freies Mit­tagessen für alle Kinder und Jugendlichen ist der Schlüs­sel für Bil­dungschan­cen und Gesund­heit. Dies hat u.a. der durch die Bun­desregierung ein­berufene Bürgerrat entsprechend erkan­nt und diese Forderung am höch­sten pri­or­isiert. Wir sind überzeugt, dass dadurch soziale Ungerechtigkeit­en abge­baut und die Bil­dungs­gerechtigkeit sowie die Gesund­heit aller Kinder und Jugendlichen langfristig erhe­blich gestärkt wer­den.

Wir alle wis­sen, die Preise für Nahrungsmit­tel­preise steigen und steigen, die Anbi­eter für das Kita- und Schu­lessen wer­den diese auch zukün­ftig an die Eltern weit­ergeben. Die Preise in Leipzig liegen nicht sel­ten schon jet­zt bei über fünf Euro pro Mit­tagessen. Das bedeutet für eine Fam­i­lie mit zwei Kindern im Grund­schu­lal­ter Kosten von 200 pro Monat und mehr. Mit der Wiedere­in­führung des Mehrw­ert­s­teuer­satzes von 19 % sind die Preise für das Schu­lessen seit Jan­u­ar noch weit­er gestiegen.

Das Net­to­haushalt­seinkom­men in Leipzig liegt im Schnitt bei 2.110 Euro. Fam­i­lien tra­gen die höch­ste Infla­tions­be­las­tung. Ihre Einkom­men reichen oft nicht mehr, um die gestiege­nen Leben­skosten dauer­haft zu deck­en, Rück­la­gen fehlen. In Fam­i­lien­haushal­ten steigt die Armuts­be­trof­fen­heit mit der Zahl der im Haushalt leben­den Kinder. Allein­erziehende sind beson­ders stark betrof­fen. Infolgedessen müssen zunehmend mehr Fam­i­lien am Mit­tagessen ihrer Kinder in der Schule sparen.

Das darf nicht sein! Leipzig trägt Ver­ant­wor­tung und geht ein­mal mehr voran, denn wir wollen nicht warten bis die Lan­desregierung endlich han­delt. Wir wollen endlich ein beitrags­freies Mit­tagessen für alle Kinder in Leipziger Kitas und Schulen.

Hilf mit! Mit Dein­er Unter­schrift oder beim Sam­meln von Unter­schriften. Für unsere Kinder und ein Leipzig der Zukun­ft!

Unser Bürgerentscheid für ein unentgeltliches Mittagessen

„Die Stadt Leipzig gewährt allen Kindern, die in Kindertage­sein­rich­tun­gen und Schulen in der Stadt Leipzig betreut oder beschult wer­den, ab dem 1. Jan­u­ar 2025 täglich – an Öff­nungs- und Betreu­ungsta­gen der Kitas und Schulen – einen Recht­sanspruch auf ein unent­geltlich­es, gesun­des Mit­tagessen.“

Unter­stützen Sie das Bürg­er­begehren, indem Sie unter­schreiben. Unter­schriften­lis­ten liegen in unseren linken Büros aus:

    • Liebknecht-Haus, Braus­traße 15, 04107 Leipzig
    • Wahlkreis­büro Grü­nau, Stuttgarter Allee 18, 04209 Leipzig
    • linXXnet, Brand­straße 15, 04277 Leipzig
    • inter­im by linXXnet, Dem­mer­ingstraße 32, 04177 Leipzig

Sie kön­nen die Unter­schriften­liste aber auch selb­st herun­ter­laden, aus­druck­en und unter­schrieben in einem unser­er Büros abgeben:

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Fragen und Antworten

Ein Bürg­er­begehren eröffnet Bürg­erin­nen und Bürg­ern die Möglichkeit zur poli­tis­chen Mitbes­tim­mung. Das Bürg­er­begehren lässt sich als Antrag der Bürg­er ein­er Gemeinde auf einen Bürg­er­entscheid ver­ste­hen, bei dem die Bürg­er­schaft (anstelle des Stad­trates) direkt über Angele­gen­heit­en der Gemeinde selb­st entschei­den kann. Die The­men und Inhalte für einen Bürg­er­entscheid sind die Angele­gen­heit­en der Stadt, für die der Stad­trat zuständig ist.

Teil­nah­me­berechtigt ist, wer am Tag der Unterze­ich­nung des Bürg­er­begehrens Deutsche bzw. Deutsch­er im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundge­set­zes ist oder die Staat­sange­hörigkeit eines Mit­glied­staates der Europäis­chen Union besitzt, das 18. Leben­s­jahr vol­len­det hat und seit min­destens 3 Monat­en mit Haupt­woh­nung in der Stadt Leipzig wohnt.

Ein Bürg­er­begehren ist dann erfol­gre­ich, wenn das soge­nan­nte „Ein­leitungsquo­rum“ erre­icht ist, d.h. wenn das Begehren von min­destens 5% der stimm­berechtigten Bürg­erin­nen und Bürg­er unter­schrieben wor­den ist.
Zur Bun­destagswahl 2021 waren beispiel­sweise in Leipzig ca. 457 000 Ein­wohner­in­nen und Ein­wohn­er stimm­berechtigt. Das Quo­rum für ein Bürg­er­begehren wäre mit 22 850 gülti­gen Unter­schriften erfüllt. Wer­den alle benötigten Unter­schriften gesam­melt und wurde das Bürg­er­begehren vom Stad­trat als zuläs­sig anerkan­nt, so kommt es bin­nen 3 Monat­en zu einem Bürg­er­entscheid, d.h. es kommt zur Abstim­mung durch alle Stimm­berechtigten der Stadt. Ein Bürg­er­entscheid kommt allerd­ings nicht zus­tande, wenn der Stad­trat die im Bürg­er­begehren ver­langte Maß­nahme selb­st beschließt.